Warum E-Mobilität

10 Punkte-Programm zur Elektromobilität

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10 Punkte-Programm zur Elektromobilität

Die E-Allianz Österreichs, Austrian Mobile Power, hat in einem Positionspapier ein 10 Punkte-Programm zur Elektromobilität für die neue Regierung vorgestellt. Beim Ausbau der E-Mobilität in Österreich, wie auch in Deutschland, gibt es naturgemäß noch einige Baustellen. Diese zu benennen, und passende Lösungsvorschläge zu bieten, diesem Ziel hat sich Austrian Mobile Power verschrieben. Und das ist gut so.

Elektromobilität an sich wurde ja während der Koalitionsverhandlungen bereits als zentrales Zukunftsthema genannt. FPÖ-Vizechef Norbert Hofer zeigt sich überzeugt, dass sich die E-Mobilität durchsetzen wird. Weniger aus Umweltschutzgründen, sondern weil sie komfortabler und billiger sein wird. Damit hat er wohl die österreichische Seele gut erkannt, und den Nagel auf den Kopf getroffen. Uns soll es recht sein, Hauptsache wir bekommen wieder Luft in unseren Städten.

Das 10 Punkte-Programm zur Elektromobilität wurde wohl durchdacht, und sorgsam ausgearbeitet. Es setzt an den richtigen Punkten an, und ist der Schlüssel dazu, die E-Mobilität nachhaltig zu fördern!

Nachstehend folgt der Text des Positionspapieres, am Ende des Artikels könnt Ihr Euch auch noch das gesamte 10 Punkte-Programm zur Elektromobilität als PDF downloaden!

10 Punkte für die E-Mobilität Positionen von Austrian Mobile Power für die neue Bundesregierung in Österreich

Präambel:
Die Österreichische Bundesregierung führt das Land durch die Herausforderungen der Mobilitäts- und Energiewende, die sich am Beispiel der E-Mobilität manifestiert, und setzt konkrete Offensiven, Initiativen und Maßnahmen zur Marktstimulation, Rechtssicherheit, Standortsicherung und Qualifizierung. E-Mobilität ist Chance und Herausforderung für ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen am Standort Österreich, der es sich mit zeitgemäßer Entschlossenheit und zielgerichteter Aktion zu widmen gilt, um die unter Spannung gekommene Beschäftigung und den Wohlstand des erfolgreichen fossilen Autolands Österreich in eine neue elektrische Zeit zu führen.

1. Einsetzen eines treibenden und koordinierenden E-Mobilitätsbeauftragten der neuen Bundesregierung für das Zukunftsthema E-Mobilität

Ministerienübergreifende Steuerung des Forschungs-, Innovations-, Energie-, Verkehrs-, Umwelt-, Zukunft- und Standortthemas E-Mobilität durch einen treibenden, koordinierenden und politisch verantwortlichen E-Mobilitätsbeauftragten unter aktiver Einbindung branchenübergreifender ExpertInnen zu industriellen Roadmaps und Machbarkeiten.

2. Deutliche F&E-Programmstärkung für E-Mobilität zur Sicherung des Innovationsstandorts Österreich

Durch Innovationen, Know-how und hohen Qualitätsstandards hat sich Österreichs Autozulieferindustrie international als verlässlicher Partner für fossile Antriebstechnik und konventionellen Fahrzeugbau etabliert. Dies ist aufgrund der voranschreitenden Mobilitäts- und Energiewende in Gefahr. Die Weiterentwicklung des bisher etablierten Automotive-Standorts in Richtung eines renommierten E-Mobility-Standorts muss uns daher ein besonderes Anliegen sein – nicht zuletzt aufgrund der Arbeitsplatzsicherung und der zu generierenden Wertschöpfung. Es gilt, endlich durch deutliche F&E-Anstrengungen die Elektrifizierung und Digitalisierung des Straßenverkehrs als Motor der Mobilitäts- und Energiewende zum Vorteil Österreichs zu sichern. Demgemäß bedarf es einer klaren Schwerpunktprogrammatik und Verdoppelung der Anstrengungen zugunsten höher dotierter, thematisch offener und mehrjährig planbarer Forschungs- und Entwicklungsförderungen für die Entwicklung und Produktion von Komponenten, Bauteilen, Werkzeugen und Produktionstechnik für elektrische Antriebe, elektrische Speicher sowie Produktionsanlagen für E-Fahrzeuge, Ladetechnik und digitale Services für die E-Mobilität in Österreich.

3. Qualifizierungsoffensive für den Markthochlauf

Die Industrie sieht derzeit einen alarmierenden Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion. Aufgrund des aktuellen Markthochlaufs ist deshalb schnellstmöglich eine entsprechende Qualifizierungsoffensive innerhalb der bestehenden Aus- und Weiterbildungsstruktur umzusetzen, um den aktuellen und zukünftigen Kompetenzbedarf zu sichern.

4. Ausschöpfung von Beschäftigungspotenzialen durch steuerliche Anreize

Die seitens des Klima- und Energiefonds beauftragten Studie „E-MAPP: E-Mobility and the Austrian Production Potential“ (2016) zeigt das enorme Potenzial der E-Mobilität für die heimische Wirtschaft: Die österreichische Automobilbranche kann durch den Ausbau der E-Mobilität insgesamt bis zu 33.900 Jobs und 3,1 Mrd. Euro Wertschöpfung bis 2030 generieren. Dies gilt es auszuschöpfen und durch die Senkung der Lohnnebenkosten für Beschäftigte in diesem Zukunftsfeld eine Entwicklung in diese Richtung anzustoßen.

5. Steuerliche und legistische Gleichstellung von Plug-in Hybriden mit Zero Emission-Fahrzeugen

Die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen für E-Fahrzeuge gehen derzeit noch zu wenig Hand in Hand mit dem tatsächlichen Mobilitätsverhalten in Österreich. Diese müssen technologieneutral definiert werden. So ist die wesentliche Brückentechnologie der extern mit Strom aufladbaren Plugin-Hybrid-Elektrofahrzeuge (PHEV) mit bis zu 75g CO2/km1 hinsichtlich der Vorsteuerbefreiung, der Sachbezugsregelung, der NOVA und MÖst den vollelektrischen E-Fahrzeugen jedenfalls bis zu Erreichung eines E-Fahrzeuganteils von 20% aller jährlichen mehrspurigen Fahrzeugneuzulassungen oder bis zum 31.12.2024 gleichzusetzen. Im Bereich der Legistik gilt es, das „grüne Taferl“ auf PHEV auszuweiten, damit Verkehrsregelungen wie „ausgenommen für E-Fahrzeuge beim Laden“ auch exekutiert werden können.

6. Steuerbefreiung und spezifische Abschreibungsmöglichkeiten für ausschließlich intelligente E-Ladeinfrastrukturinvestitionen

Um die Zukunftsfähigkeit neuer E-Ladeinfrastrukturinvestitionen zu garantieren, ist ein steuerlicher Anschub entlang definierter Qualitätskriterien erforderlich. Konkret bedarf es einer Steuerbefreiung sowie attraktiverer Abschreibungsmöglichkeiten für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastrukturen. Jedenfalls umfassen muss ein daran gekoppelter Kriterienkatalog 1) das Lastenmanagement für die Gewährleistung der Netzsicherheit 2) die Kommunikationsfähigkeit für die Anbindung an zentrale Finder sowie 3) die Möglichkeit für das Adhoc-Laden von E-Fahrzeugnutzern.

7. Implementierung von Bonussystemen für vielgenutzte E-Fahrzeuge und aufgerüstete E-Ladeinfrastrukturen

Hinsichtlich eines positiven Umwelteffektes ist neben Ankaufsförderungen von E-Fahrzeugen ein Bonussystem für saubere VielfahrerInnen zu implementieren. Zielführend ist dabei eine „Decarbonisierung der Pendlerpauschale“ für Private und die „Ökologisierung von Abschreibungsmöglichkeiten investitionsintensiver Unternehmensfuhrparks und -ladeanlagen“. Darüber hinaus braucht es legistischen Druck und ein Bonussystem für die smarte Nachrüstung bestehender öffentlich-zugänglicher E-Ladesäulen der ersten Generation, um diese Ladesäulen in einem österreichweiten Verzeichnis verlässlich bis 2021 einzubinden. Damit würde die primär wirkende Markthochlaufbarriere ausgeräumt werden und gleichzeitig stünden wesentliche Konsumenteninformationen über Zugangsmöglichkeit, Frei/Besetzt-Status sowie Preis zur Verfügung.

8. Einheitliche Umsetzung der Preisauszeichnungs-Verpflichtung für das Adhoc-Laden an öffentlich zugänglichen E-Ladeinfrastrukturen

NutzerInnen von E-Fahrzeugen wissen derzeit vor Fahrtbeginn großteils nicht, ob ihnen der Adhoc-Zugang beim Laden etwas kosten wird bzw. wieviel sie für die Leistung bezahlen. Die einheitliche Umsetzung der Preisauszeichnungs-Verpflichtung für Adhoc-Laden an öffentlich zugänglichen E-Ladeinfrastrukturen ist daher dringend erforderlich und – im Sinne des Abbaus der nutzerseitigen Reichweiten- oder Kostenangst – von den Ladestellen-Betreibern bis Mitte 2018 einzufordern. In der Folge soll bis Ende 2018 die Preisauszeichnung für das Adhoc-Laden wochenaktuell an die E-Control zu melden sein und per digitaler Schnittstelle jedem zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann die Grundlage dafür geschaffen werden, dass ab 2020 Ad-Hoc Ladepreise in den Navigationssystemen von E-Fahrzeugen Einzug halten und für alle E-FahrerInnen einsehbar sind.

9. Marktorientierte Anpassung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen zur E-Mobilitätsinfrastruktur

Im Zuge des voranschreitenden Aufbaus von E-Ladeinfrastruktur in öffentlichen, öffentlich-zugänglichen und privaten Bereichen sehen sich Energieversorger, Infrastrukturerrichter und -betreiber wie auch Private mit einer Reihe an legistischen Hürden konfrontiert, die es ehest möglich auszuräumen gilt. Insbesondere sehen wir dringenden Handlungsbedarf:

  • bei der Vereinfachung und bundesweiten Vereinheitlichung von Bauordnungen hinsichtlich der Errichtung von E-Ladeinfrastruktur auf privatem und unternehmenseigenem Grund. Hier
    gilt es bundesweit die Errichtungsanzeige einer Errichtungsgenehmigung vorzuziehen (vgl. Steiermark, Kärnten);
  • bei der in den bundesländerspezifischen Stellplatzverordnungen festgelegten Anzahl von E-Ladepunkten bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen, deren Leistung sich nach dem örtlichen Bedarf richten und demgemäß technologisch flexibilisiert werden muss (z.B. 2 x 11 KW Ladeleistung oder 1x Schnellladetechnologie);
  • bei den Vorschriften zur Installation einer E-Ladesäule in Mehrparteienhäusern, unabhängig der rechtlichen Nutzungsform (Eigentum, Miete, Genossenschaftliche Verwendung), die derzeit entweder die Zustimmung aller Eigentümer erfordert anstatt als „privilegiertes Vorhaben“ (WEG, vgl. Multimediadienste) oder als „zeitgemäßes Wohnbedürfnis“ (MRG, WGG) zu gelten;
  • im Bereich des Gewerberechts, um öffentliches Teilen privater Ladestationen zu ermöglichen.

10. Bewusstseinsbildung durch zielgruppenspezifische Awarenesskampagnen in Österreich

Einer nachhaltigen Mobilitätswende in Richtung sauberen Individual- und Wirtschaftsverkehr stehen nach wie vor Berührungsängste und Skepsis seitens potenzieller AnwenderInnen im Weg. Im Ausbildungsbereich sind mögliche Berufsbilder im Zukunftsfeld der E-Mobilität zu wenig evident, als dass ausreichend Personal dieser Fachrichtung nachgeht. Begleitend zu den Maßnahmen zur Optimierung der Rahmenbedingungen für Markthochlauf, Standortsicherung und Qualifizierung bedarf es daher zielgruppenfokussierter Kommunikationskampagnen für Endnutzer und Auszubildende:

  • Zielgerichteter Einsatz einer imagefördernden Informationskampagne auf Basis von Erfahrungen, Erkenntnissen, Produkten und Services zur E-Mobilität für den Endnutzer
  • Informationskampagne für E-Mobilitäts-Berufsausbildungen über alle Ausbildungsniveaus
  • Zielgruppenspezifische Weiterbildungsinformationen für betreffende Branchen

Wer ist Austrian Mobile Power?

Mit der gemeinsamen Kraft und Kompetenz österreichischer Spitzenunternehmen führt Austrian Mobile Power als die branchenübergreifende Elektromobilitäts-Allianz Österreichs die Implementierung der Elektromobilität voran. Die Kompetenzplattform umfasst Spitzenrepräsentanten aus den Bereichen Fahrzeugtechnologie, Systemanbieter, Energieversorger, Anwendertechnologien und Interessenvertretung.

Mitglieder: ABB, AIT Austrian Institute of Technology, ARBÖ, Automobil-Cluster OÖ, AVL List, BMW Group Austria, ECARIO, e-MarkeEnergie AG Oberösterreich, Enio, FEEI, greenmove, HAGER, has.to.be, Hyundai, IBIOLA Mobility Solutions, IndustriellenvereinigungINFINEON, Innovation Service Network, Kalomiris Consulting, LeasePlan Österreich, MAGNA, NISSAN ÖSTERREICH, ÖAMTC, Österreichs Energie, OVE, Porsche Austria, Raiffeisen Leasing, Renault Österreich, REWE International AG, Robert Bosch AG, Siemens AG ÖsterreichSMATRICS, TÜV Austria, VERBUND AG und Wirecard CEE.

Das gesamte PDF hier zum Download!

DAS WAR UNSER ARTIKEL ÜBER DAS 10 Punkte-Programm zur Elektromobilität! VIELEN DANK FÜRS LESEN!

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1 Comment

  1. IEmobility Sonnenuhrendorf

    11. Dezember 2017 at 11:05

    Sehr guter Ansatz und Zusammenfassung,

    als möglicher Lösungshinweis zur 365/7/24 Nutzbarkeit von Ladeinfrastrukturen Telematikbausteine wie #automatedparkingpayment #ITelematics und #BEVcharging einsetzen die skalierbar alle Akteuere integriert. Die multifunktionalen Kommunikationsmöglichkeiten können in Echtzeit den jeweiligen Systemen plus LED-Schildern bereit gestellt werden.

    eMobilitätsladebedarfe sind auch nach Ladeleistung, barrierefreier Zugänge, Ladezeiten und aktueller Verfügbarkeit wichtige Infrastrukturinformationen im ruhenden und fließenden Verkehr. (IEmobility Sonnenuhrendorf)

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